Volkshochschule Marktoberdorf
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Service - Detailinformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann erfolgen: schriftlich, persönlich, per Fax, Telefon oder Internet.
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Bestätigung erfolgt nicht! Bei ausgebuchten Kursen sowie bei terminlichen oder sonstigen Änderungen werden Sie jedoch umgehend benachrichtigt.
Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden nur für vhs-interne Belange gespeichert.
Bei jeder Anmeldung muss eine Abbuchungsermächtigung erteilt werden.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und dann abgebucht. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei falsch angegebenen Bankverbindungen derzeit ca. 4,00 € Bankgebühren anfallen, für die Sie aufkommen müssen.
3. Nebenkosten
Nebenkosten wie Bücher und sonstiges Kursmaterial sind im Allgemeinen nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten der Teilnehmer.
4. Rücktritt vom Vertrag
a) Die Bildungseinrichtungen können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für Veranstaltungen nicht erreicht wird, bei Ausfall des Referenten oder aus anderweitig sachlich gerechtfertigtem Grund. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall voll erstattet.
b) Der/die Teilnehmer/in kann bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn durch schriftliche oder mündliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wobei eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € je Kurs erhoben wird und bereits eingezogene Kursgebühren zurückerstattet werden. Bei späteren Abmeldungen ist die volle Kursgebühr fällig.
Der Rücktritt eines Teilnehmers wegen Wechsel des Kursdozenten oder Reiseleiters ist nicht möglich. Für bereitgehaltene Veranstaltungen oder Leistungen, die vom Angemeldeten nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine Gebührenerstattung.
5. Haftung
Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden, Diebstähle und Verlust durch fremdes Verschulden nach § 276 und § 278 BGB übernehmen die Bildungseinrichtungen nicht. Sie treten bei Studienreisen nur als Vermittler und nicht als Veranstalter auf. Es gelten daher auch die jeweiligen AGBs des (der) Reiseveranstalter(s).
6. Leistungsumfang
Sollten ein Teil oder mehrere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein oder ungültig werden, behalten die anderen ihre Gültigkeit. Abweichend ausgehandelte Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Ähnliches gilt für zusätzliche Vereinbarungen.
7. Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Kassen legen dabei Erstattungs-Kriterien zugrunde, die sich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Ein Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären.
In diesem Fall erstatten Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.

 
 
 
     
     
    Die Abbuchung der Kursgebühr erfolgt jeweils nach Kursbeginn!
    Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
    Mo und Fr
    Di und Do
      8.30 bis 11.30 Uhr
    14.30 bis 17.30 Uhr
    Mittwoch kein Parteiverkehr